Definitionen und Regelungen
(siehe: www.ganztagsschulen.bayern.de)
Gebundene Ganztagsschulen
Mit dem Aufbau gebundener Ganztagsschulen wurde zum Schuljahr 2002/2003 begonnen.
Unter gebundener Ganztagsschule wird verstanden, dass
- ein Aufenthalt in der Schule an mindestens vier Wochentagen von täglich mindestens sieben Zeitstunden für Schüler verpflichtend ist (z.B. von 8.00 bis 15 Uhr)
- Der Pflichtunterricht auf Vormittag und Nachmittag verteilt ist.
Der Unterrichtstag ist rhythmisiert; das heißt: Übungs- und Lernzeiten stehen im Wechsel mit sportlichen, musischen und künstlerisch orientierten Fördermaßnahmen und Freizeit.
Gebundene Ganztagsschulen bieten:
- differenzierte Fördermaßnahmen
- den Unterricht ergänzende und individuelle Arbeits- und Übungsphasen
- eine veränderte Lern- und Unterrichtskultur (z.B. Projekt, Wochenplanarbeit etc.)
- Mittagsverpflegung
- einen pädagogisch gestalteten Freizeit – und Neigungsbereich
- Öffnung von Schule unter Einbeziehung qualifizierter externer Partner
- Angebote zur Förderung sozialer Kompetenzen
In der gebundenen Ganztagsschule arbeiten überwiegend Lehrkräfte mit den Schülern, aber auch externe Kräfte, etwa während der Mittagszeit sowie in der Freizeitgestaltung, Berufsorientierung oder bei erzieherischen Angeboten. Der gesamte Tagesablauf wird von der Schule gestaltet.
In Bayern wird in der Regel an den staatlichen Schulen nur eine Klasse pro Jahrgangsstufe in Ganztagsform geführt (= Ganztagszug), so dass die Eltern weiterhin die Wahlmöglichkeit haben, ihr Kind am selben Standort auch in die sog. Regelklasse („Halbtagsklasse“) zu geben.
Über die Einrichtung von gebundenen Ganztagsschulen entscheidet der Staat. Er finanziert diese. Die Eltern übernehmen die Kosten für das Mittagessen.
Seit dem Schuljahr 2007/2008 wurde im Hauptschulbereich offiziell die gebundene Ganztagsschule eingeführt. Jede für diese Schulform zugelassene Schule erhält pro Klasse 6 000 Euro für externe Lehrkräfte oder Material, sowie 12 zusätzliche Lehrerstunden.
Derzeit gibt es die Möglichkeit, an gebundenen Ganztagshauptschulen kirchliche Religionslehrkräfte für bis zu zwei Lehrerwochenstunden im Rahmen der zusätzlichen 12 Lehrerwochenstunden für eine gebundene Ganztagsklasse einzusetzen. Dabei ist von einer einvernehmlichen Entscheidung von Schulleitung und kirchlicher Lehrkraft auszugehen, in Abstimmung mit dem Schulreferat (siehe Schreiben von Staatsminister Schneider vom 20.5.08). Für die Diözese Würzburg gibt es zur Zeit ein Kontingent von insgesamt acht Lehrerwochenstunden, die vom Staat für Ganztagshauptschulen refinanziert werden (immer aus dem zugewiesenen Deputat der 12 Lehrerstunden, nicht zusätzlich!)
Seit 2006/2007 werden auch an verschiedenen bayerischen Grundschulen Ganztagserfahrungen (in gebundener Form) gesammelt.
Mittagsbetreuung
Insbesondere für Grundschüler gibt es die so genannte Mittagsbetreuung. Sie wird bei Bedarf und abhängig von regionalen Gegebenheiten eingerichtet und liegt in kommunaler oder freier Trägerschaft. Sie gewährleistet eine verlässliche Betreuung der Kinder vom Ende des stundenplanmäßigen Vormittagsunterrichts – bisher bis etwa 14 Uhr. Ab dem Schuljahr 2008/2009 erhielten die bestehenden Mittagseinrichtungen die Möglichkeit einer zeitlichen Verlängerung bis mindestens 15.30 Uhr und können zusätzlich das bisherige Angebot um eine Hausaufgabenbetreuung sowie Freizeitaktivitäten erweitern.
Für Grundschüler bestehen darüber hinaus Betreuungsmöglichkeiten in Horten, Tagesheimen, Tageseinrichtungen oder vereinzelt in Kindergärten.
Offene Ganztagsschulen
(siehe auch Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Mai 2009)
Die offene Ganztagsschule ist ein freiwilliges schulisches Angebot der ganztägigen Förderung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 5 bis 10 (für Hauptschulen Volksschulen zur sonderpädagogischen Förderung, Realschulen, Wirtschaftsschulen und Gymnasien)
Die offene Ganztagsschule ist ab dem Schuljahr 2009/2010 den gebundenen Ganztagsschulen in Bezug auf finanzieller Zuwendung gleichgestellt. Für die Eltern entstehen – außer Mittagessen – keine weiteren Kosten (für sozial bedürftige Schüler kann ein Essenszuschauss von 200 € beantragt werden).
Der Unterricht an offenen Ganztagsschulen findet wie gewohnt überwiegend am Vormittag im Klassenverband statt. Diejenigen Schülerinnen und Schüler, deren Eltern dies wünschen, besuchen nach dem planmäßigen Unterricht die Ganztagsangebote.
Angebote:
Offene Ganztagsschulen bieten:
- eine tägliche Mittagsverpflegung
- Hausaufgabenbetreuung und Fördermaßnahmen
- verschiedene Freizeitaktivitäten (sportliche, musische und gestalterische Aktivitäten)
Wahlunterricht und Arbeitsgemeinschaften werden für alle Schülerinnen und Schüler fortgeführt (auch für diejenigen, die nicht am Ganztagsangebot teilnehmen) und in das Gesamtkonzept eingebunden.
Das Ganztagsangebot kann in klassen- und jahrgangstufenübergreifenden Gruppen stattfinden.
Art und Ausgestaltung der Angebote hängen von den Bedürfnissen und Möglichkeiten an der jeweiligen Schule ab. Die Schulen, ihre Sachaufwandsträger und Kooperationspartner entwickeln das jeweilige Angebot gemeinsam. Hierbei können auch Vereine, Verbände und andere Institutionen eingebunden werden.
Personal
Welche Personen die Förderung und Betreuuung übernehmen, hängt von den jeweiligen Inhalten und Möglichkeiten vor Ort ab. In Frage kommen Sozialpädagogen, Erzieher, Übungsleiter sowie sonstige für das jeweilige Angebot geeignete Personen (auch Experten aus der Wirtschaft, Leiter von Jugendgruppen, engagierte Eltern...) aber auch pädagogisches Personal.
Nach Verfügbarkeit können auch Lehrkräfte eingesetzt werden. Dadurch verringert sich das Budget um den Gegenwert der entsprechenden Lehrerwochenstunden. Eine Unterrichtsstunde der Lehrkraft entspricht zeitlich dem Einsatz im offenen Ganztag im Umfang von 90 Minuten.
Zeitliche Rahmenvereinbarungen
Offene Ganztagsschulen bieten an mindestens vier Wochentagen ab Unterrichtsende bis mindestens 16 Uhr verlässliche Bildungs- und Betreuungsangebote an (wöchtenlich mindestens 12 Stunden).
Die Eltern haben die Möglichkeit, ihre Kinder nur für bestimmte Tage anzumelden (Minimum: zwei Nachmittage bzw. sechs Wochenstunden). Um die Planbarkeit zu erleichtern, muss die Anmeldung für ein ganzes Schuljahr folgen.
An manchen Schulen besteht Bedarf für zusätzliche Betreuungsangebote, z.B. nach 16 Uhr oder am Freitag. Solche Angebote können unter bestimmten Bedingungen eingerichtet werden. Für die zusätzlichen Leistungen kann ein Elternbeitrag anfallen.
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